Die Lage: was das BSI zählt
Der BSI-Lagebericht 2025 — Berichtszeitraum 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2025, veröffentlicht am 11. November 2025 — nennt Ransomware weiterhin die größte Bedrohung: „Professionell organisierte Erpressergruppen, die mit Schadsoftware (Ransomware) arbeiten, bleiben die größte Bedrohung.“ Die Zahl der angezeigten Angriffe „blieb nach Erkenntnissen des BKA mit 950 weitgehend unverändert“, und 80 Prozent davon richteten sich gegen kleine und mittlere Unternehmen. Die größten Schäden entstanden laut BSI durch Ransomware in Verbindung mit Datenleaks — Angreifer kopieren Daten vor der Verschlüsselung und drohen mit Veröffentlichung, wogegen es „aufseiten der Geschädigten keine Bewältigungsstrategien gibt“. Dazu kommen im Schnitt 119 neue Schwachstellen pro Tag, 24 Prozent mehr als im Vorjahr — die Türen, durch die Angreifer hereinkommen.
Diese 950 sind Anzeigen; das Dunkelfeld beschreibt das BSI als um ein Vielfaches größer. Für Privathaushalte gibt es keine eigene Statistik, aber dieselbe Technik, denselben Anhang, denselben Klick. Und dieselbe Abhängigkeit: Ob ein Angriff ein Ärgernis oder eine Katastrophe ist, entscheidet sich fast nie an der Schadsoftware, sondern an der Sicherung.
Ransomware verschlüsselt alles, was der angemeldete Nutzer erreichen kann — inklusive angesteckter Platten, Netzlaufwerke und synchronisierter Cloud-Ordner. Das BSI nennt das Offline-Backup „die wichtigste präventive Maßnahme“. Die Regel 3-2-1-1-0 ergänzt die klassische Sicherung um eine Kopie, die niemand im Netz ändern kann, und um den geprüften Wiederherstellungstest. Im Ernstfall: Netzwerkkabel ziehen, nicht ausschalten, kein Lösegeld, Anzeige erstatten, Meldepflichten prüfen.
Warum das Backup Ziel Nummer 1 ist
Die Erpressung funktioniert nur, wenn Sie die Daten nicht anders zurückbekommen. Deshalb hat sich das Vorgehen der Angreifer verändert: Statt sofort zu verschlüsseln, bewegen sie sich erst durch das Netz, sammeln Zugangsdaten, kopieren Daten für die zweite Erpressung — und suchen die Sicherung. Backup-Server, NAS-Freigaben, angesteckte USB-Platten, Cloud-Konten, deren Zugangsdaten auf dem infizierten Rechner gespeichert sind: Alles, was der Angreifer erreichen kann, wird gelöscht oder mit verschlüsselt, bevor die Lösegeldforderung erscheint.
Das BSI beschreibt in seiner Erste-Hilfe-Anleitung für schwere IT-Sicherheitsvorfälle, dass fortschrittliche Schadsoftware sich „mit ausgespähten Zugangsdaten für Benutzerkonten (ggf. mit administrativen Rechten) lateral im Netzwerk ausbreiten“ kann und rät ausdrücklich: „Prüfen Sie, ob Sie saubere, nicht kompromittierte Backups haben.“ Genau dieser Satz ist der Prüfstein für jede Sicherungsstrategie: Gibt es eine Kopie, die ein Angreifer mit den Rechten Ihres Alltagskontos — oder sogar mit Administratorrechten — nicht erreichen kann?
3-2-1-1-0: die Regel gegen Ransomware
Die klassische 3-2-1-Regel — drei Kopien, zwei Medien, eine außer Haus — stammt aus einer Zeit, in der die Gefahren Plattendefekt, Brand und Versehen hießen. Gegen einen Angreifer, der sich im Netz bewegt, hat sie eine Lücke: Alle drei Kopien können online und mit denselben Zugangsdaten erreichbar sein. Die Erweiterung 3-2-1-1-0, die der Backup-Hersteller Veeam geprägt hat, schließt sie mit zwei Ziffern:
- +1 — eine Kopie offline oder unveränderlich. Veeam begründet es so: „An immutable or air-gapped copy is essential in modern environments because ransomware increasingly targets backups.“ Das deckt sich mit der BSI-Forderung: „Die Daten müssen in einem Offline-Backup gesichert werden. Diese Backups werden nach dem Backupvorgang von den anderen Systemen des IT-Netzes getrennt und sind daher vor Angriffen und Verschlüsselung geschützt.“
- 0 — null Fehler beim Wiederherstellungstest. „A backup only matters if you can count on it to restore when it's needed“, so Veeam. Das BSI formuliert es in den Top-10-Maßnahmen als Pflicht: Die Planung zur Wiederherstellung „sollte auch einem Praxistest unterzogen werden, um Komplikationen und Herausforderungen in der Rücksicherung bereits vor einem Ernstfall zu erkennen.“
Für den Speicherbedarf heißt das: Die zusätzliche Kopie braucht Platz, und sie braucht Versionsstände. Wer nur den letzten Stand aufhebt, sichert die Verschlüsselung mit, sobald der Trojaner vor dem nächsten Backup zuschlägt. Der Planer rechnet den Aufschlag für „einige Wochen zurück“ (Faktor 1,5) und „mehrere Monate zurück“ (Faktor 2,2) ein.
Offline und unveränderlich: zwei Wege zur unerreichbaren Kopie
Weg 1: Offline — die Platte im Regal
Die einfachste Form ist die physische Trennung. Das BSI rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, das Speichermedium außerhalb des Sicherungsvorgangs vom Rechner zu trennen; für Betriebe nennt es getrennt gelagerte Bänder oder ein separates Archiv mit physischem Zugang. Zu Hause: sichern, auswerfen, ins Regal — besser zwei Platten im Wechsel, von denen eine immer außer Haus liegt. Das erfüllt die „außer Haus“-1 und die „offline“-1 mit einem Gerät. Der Nachteil ist die Disziplin: Eine Platte, die seit drei Monaten nicht angesteckt wurde, enthält einen Stand von vor drei Monaten. Kombinieren Sie deshalb die Wechselplatte mit einer automatischen Sicherung, etwa Time Machine oder dem Dateiversionsverlauf auf eine zweite Platte oder ein NAS mit Snapshots.
Weg 2: Unveränderlich — Object Lock in der Cloud
Wer die Kopie außer Haus in der Cloud hält, hat ein anderes Problem: Die Zugangsdaten liegen auf dem Rechner, den der Angreifer kontrolliert. Er kann die Sicherung also löschen. Die Antwort heißt Unveränderlichkeit (Immutability): Objektspeicher wie Backblaze B2 bieten „Object Lock“, mit dem eine Datei bis zu einem festgelegten Datum weder geändert noch gelöscht werden kann. Laut Backblaze-Dokumentation (Stand 10.09.2026) gibt es dafür keine Zusatzkosten; die Frist reicht von 1 bis 3.000 Tagen, lässt sich verlängern, aber nicht verkürzen. Zwei Modi: Im Governance-Modus können Nutzer mit besonderen Rechten die Sperre aufheben, im Compliance-Modus niemand — auch nicht der Kontoinhaber. Für ein Ransomware-Backup ist der Compliance-Modus der richtige: Ein Angreifer mit Ihren Zugangsdaten kann die Sicherung lesen, aber nicht zerstören. Voraussetzung ist eine Backup-Software, die Object Lock unterstützt, und ein Zugangsschlüssel, der nur schreiben, aber nicht löschen darf.
| Kopie | Erreichbar für den Trojaner? | Versionen? | Bewertung |
|---|---|---|---|
| USB-Platte, dauerhaft angesteckt | Ja — wird mit verschlüsselt | Ja, aber mit verschlüsselt | Kein Schutz gegen Ransomware |
| NAS-Freigabe ohne Snapshots | Ja — über die Freigabe | Nein | Kein Schutz |
| NAS mit Snapshots, eigenem Backup-Konto | Freigabe ja, Snapshots nein | Ja | Gut, solange das NAS-Admin-Konto sicher ist (siehe NAS-Artikel) |
| Sync-Cloud (OneDrive, iCloud Drive u. ä.) | Ja — Client lädt Verschlüsseltes hoch | Nur Papierkorb/Verlauf des Dienstes | Nur so gut wie die Versionsfrist des Anbieters |
| Backup-Cloud mit Versionen, normaler Schlüssel | Lesen und löschen — wenn der Schlüssel auf dem PC liegt | Ja | Gut gegen Verschlüsselung, angreifbar über Löschung |
| Backup-Cloud mit Object Lock (Compliance) | Lesen ja, ändern/löschen nein | Ja, für die Sperrfrist | Erfüllt die „unveränderlich“-1 |
| Wechselplatte im Regal / außer Haus | Nein | Stand vom letzten Tausch | Erfüllt die „offline“-1 — wenn der Tausch stattfindet |
Der Wiederherstellungstest als Ritual
Nur 18 Prozent der Befragten wissen laut Bitkom, wie sie Daten aus ihrem Backup wiederherstellen. Für Betriebe ist die Zahl noch bedrohlicher, weil dort nicht nur Dateien, sondern ganze Systeme zurückkommen müssen — mit Software, Lizenzen, Datenbanken und in einer Reihenfolge, die niemand aufgeschrieben hat. Deshalb ist die „0“ kein Schlusspunkt, sondern der eigentliche Beweis, dass die Sicherung existiert.
- Quartalsweise · privat und BetriebStichprobeEine zufällige Datei aus einem Stand von vor mindestens einem Monat an einen anderen Ort zurückholen und öffnen. Aus jeder Kopie: lokal, außer Haus, offline.
- Halbjährlich · BetriebOrdner und AnwendungEinen kompletten Projektordner und eine Datenbank oder Anwendung wiederherstellen — auf einem Testsystem, nicht in der Produktion. Dauer stoppen.
- Jährlich · BetriebErnstfall-ProbeEin System aus dem Backup auf Ersatzhardware komplett neu aufsetzen, mit Stoppuhr und Protokoll. Das ist der Praxistest, den das BSI fordert. Wer dabei zwei Tage braucht, weiß, was ein Angriff kostet.
- Nach jedem TestNotierenDatum, was getestet, was gefehlt hat, wie lange es dauerte. Typische Funde: abgelaufene Passwörter für verschlüsselte Sicherungen, seit Monaten volle Platten, Ordner, die nie im Umfang waren.
„Wurden die Backups jedoch ebenfalls verschlüsselt und wird daher der Versuch erwogen, durch Zahlung des Lösegelds einen Schlüssel zur Entschlüsselung der Daten zu erhalten …“Der Satz, der nie nötig werden soll — BSI, Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall, Kapitel 3.9 „Lösegeld bezahlen?“
Notfallplan für kleine Betriebe
Das BSI hat für schwere IT-Sicherheitsvorfälle ein Arbeitspapier „Erste Hilfe“ veröffentlicht (Version 1.2, 07.10.2022) und führt in den Top-10-Maßnahmen den „Notfallplan“ als eigenen Punkt. Die Kernaussagen, zusammengefasst für einen Betrieb mit fünf bis fünfzig Rechnern:
Netzwerkkabel ziehen — nicht ausschalten
BSI: Potenziell infizierte Systeme „umgehend vom Netzwerk isolieren … Dazu das Netzwerkkabel ziehen. Gerät nicht herunterfahren oder ausschalten.“ WLAN am Gerät aus, notfalls den Router trennen. Im Arbeitsspeicher liegen Spuren, die Forensiker brauchen.
Keine Admin-Anmeldung am infizierten System
Die „oberste Regel“ des BSI: Keinesfalls mit privilegierten Konten an einem potenziell infizierten System anmelden, solange es im Netz ist — sonst erbeutet der Angreifer auch diese Zugangsdaten.
Backups sichern und prüfen
Offline-Kopien nicht anstecken, bevor klar ist, was befallen ist. Prüfen, ob „saubere, nicht kompromittierte Backups“ vorhanden sind — und welcher Stand der letzte saubere ist.
Krisenstab, Kommunikation
Wer entscheidet, wer kommuniziert, welche Aufgaben liegen bleiben. Telefon und private Handys statt der möglicherweise mitgelesenen E-Mail. Kunden und Partner ehrlich informieren.
Kein Lösegeld
BSI: „grundsätzlich auf jedwede Form von Erpressung nicht eingehen und kein Lösegeld bezahlen. Stattdessen sollten die Daten nach einer Bereinigung des Netzwerks aus bestehenden und integren Backups zurückgespielt werden.“
Neu aufsetzen, dann zurückspielen
Das BSI empfiehlt, infizierte Systeme „als vollständig kompromittiert zu betrachten und neu aufzusetzen“. Erst dann Daten aus dem sauberen Backup einspielen; alle Passwörter ändern.
Vorbereitet werden muss das vor dem Vorfall: eine ausgedruckte Liste mit Kontakten (IT-Dienstleister, Versicherung, Polizei, Datenschutzbeauftragter), die Reihenfolge, in der Systeme zurückkommen müssen, und der Ort der Offline-Kopie samt Passwort. Das BSI weist zudem darauf hin, dass Cyber-Versicherungen oft Vorgaben machen, was im Schadensfall zu tun ist — die Police vorher lesen.
Meldewege: Polizei, Datenschutz, BSI
Drei Meldungen kommen bei einem Ransomware-Angriff in Betracht, und zwei davon können Pflicht sein:
- Polizei. Das BSI empfiehlt, „unverzüglich Anzeige bei der Polizei“ zu erstatten. Für Unternehmen haben die Landeskriminalämter Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) eingerichtet, die beraten und die Anzeige aufnehmen; die Liste steht unter polizei.de/zac. Privatpersonen nutzen die Onlinewachen der Landespolizeien. Beweise sichern, nichts löschen.
- Datenschutz-Aufsichtsbehörde. Sind personenbezogene Daten betroffen — bei einem Abfluss von E-Mail-Postfächern oder Kundendaten praktisch immer —, verlangt Art. 33 DSGVO die Meldung an die Aufsichtsbehörde „unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde“. Das BSI erinnert daran, dass in risikoträchtigen Fällen zusätzlich die betroffenen Personen nach Art. 34 DSGVO zu informieren sind.
- BSI. Unternehmen können den Vorfall über das Melde- und Informationsportal des BSI melden; für Betreiber kritischer Infrastrukturen bestehen Meldepflichten nach BSI-Gesetz. Das BSI unterstützt mit Dokumenten und Vermittlung von Forensik-Experten, weist aber darauf hin, dass es „nur in absoluten Ausnahmefällen“ selbst aktiv eingreifen kann.
Das BSI rät ab — und ergänzt: Wer entgegen der Empfehlung zahlt, soll die Polizei informieren, die den Geldfluss verfolgen kann. Und: Ein erhaltener Schlüssel ersetzt nicht die Neuinstallation; die Täter könnten eine Hintertür hinterlassen haben — „Sie haben ja schon einmal gezahlt, warum also nicht noch einmal.“
Häufige Fragen
Was bedeutet 3-2-1-1-0?
Drei Kopien der Daten, auf zwei verschiedenen Medien, eine davon außer Haus — das ist die klassische 3-2-1-Regel. Die zusätzliche 1 steht für eine Kopie, die offline oder unveränderlich ist, also von einem Angreifer im Netz weder verschlüsselt noch gelöscht werden kann. Die 0 steht für null Fehler beim Wiederherstellungstest: Ein Backup gilt erst als Backup, wenn die Rücksicherung geprüft wurde.
Was ist ein unveränderliches Backup (Immutable Backup, Object Lock)?
Ein Speicher, in dem Dateien für eine festgelegte Frist weder geändert noch gelöscht werden können — auch nicht vom Kontoinhaber selbst. Bei Cloud-Objektspeichern heißt das Object Lock; Backblaze B2 bietet es laut Dokumentation ohne Aufpreis mit Fristen von 1 bis 3.000 Tagen an, im Compliance-Modus lässt sich die Frist nur verlängern, nicht aufheben. Ein Angreifer mit Ihren Zugangsdaten kann die Sicherung dann zwar lesen, aber nicht zerstören.
Soll ich das Lösegeld zahlen?
Das BSI rät davon ab: Eine Zahlung bietet keinerlei Garantie für die Freigabe der Daten, finanziert weitere Angriffe und ersetzt nicht die Neuinstallation der kompromittierten Systeme. Stattdessen sollen die Daten nach der Bereinigung aus sauberen Backups zurückgespielt werden. Wer entgegen der Empfehlung zahlt, soll die Polizei informieren.
Wem muss ich einen Ransomware-Angriff melden?
Das BSI empfiehlt, unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten; für Unternehmen gibt es in den Landeskriminalämtern Zentrale Ansprechstellen Cybercrime (ZAC), Privatpersonen nutzen die Onlinewachen der Länder. Sind personenbezogene Daten betroffen, verlangt Art. 33 DSGVO eine Meldung an die Datenschutz-Aufsichtsbehörde möglichst binnen 72 Stunden. Zusätzlich können Unternehmen den Vorfall über das Melde- und Informationsportal des BSI melden und sollten ihre Cyber-Versicherung früh informieren.
Reicht eine externe Festplatte, die immer angeschlossen ist?
Nein. Ransomware verschlüsselt alles, was der angemeldete Benutzer beschreiben kann — auch die angesteckte USB-Platte und Netzlaufwerke. Das BSI fordert deshalb ein Offline-Backup, das nach dem Sicherungsvorgang von den anderen Systemen getrennt wird. Praktisch: Platte nach dem Sichern abziehen, zwei Platten im Wechsel nutzen oder eine Cloud mit Versionsverlauf oder Object Lock.
Wie oft sollte ich die Wiederherstellung testen?
Privat: quartalsweise eine Datei aus einem älteren Stand zurückholen, jährlich einen ganzen Ordner. Im Betrieb: mindestens jährlich eine vollständige Wiederherstellung eines Systems auf Ersatzhardware, mit Stoppuhr und Protokoll. Das BSI verlangt in seinen Ransomware-Maßnahmen ausdrücklich, dass die Rücksicherung einem Praxistest unterzogen wird, bevor der Ernstfall eintritt.
- BSI: Die Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2025 und Pressemitteilung vom 11.11.2025 — 950 angezeigte Ransomware-Angriffe (BKA), 80 % KMU, Ransomware mit Datenleaks als größte Schadwirkung, 119 Schwachstellen/Tag (+24 %); Berichtszeitraum 01.07.2024–30.06.2025
- BSI: Top 10 Ransomware-Maßnahmen — Offline-Backup, Praxistest der Rücksicherung, Remote-Zugänge, Notfallplan
- BSI: Erste Hilfe bei einem schweren IT-Sicherheitsvorfall (Arbeitspapier, Version 1.2, 07.10.2022) — Netzwerkkabel ziehen, nicht ausschalten, keine Admin-Anmeldung, saubere Backups prüfen, Meldepflichten, ZAC, Lösegeld
- BSI: Ransomware — Vorsicht vor Erpressersoftware (Verbraucher) — keine Garantie bei Zahlung, unverzüglich Anzeige erstatten
- BSI: Ich möchte einen IT-Sicherheitsvorfall melden — Melde- und Informationsportal für Unternehmen
- BSI: Datensicherung — wie geht das? — Medium außerhalb des Sicherungsvorgangs trennen
- Art. 33 DSGVO: Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde — „unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden“
- Backblaze: Object Lock (Dokumentation) — keine Zusatzkosten, Governance-/Compliance-Modus, Legal Hold, Frist 1–3.000 Tage
- Veeam: The 3-2-1 Backup Rule — Definition der Erweiterung 3-2-1-1-0 (immutable/air-gapped, zero recovery errors)
- Bitkom: Ein Drittel verzichtet auf Backups — 18 % können wiederherstellen (08.02.2024)
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